Dem Verwaltungsrat obliegt die Finanz-und Vermögensverwaltung der Kirchengemeinde. Die Mitglieder werden vom Pfarrgemeinderat für vier Jahre gewählt.
Seine Aufgaben sind die Kontrolle der Ausgaben, die Feststellung der Planungsrechnung und der Jahresrechnung. Er hat Entscheidungen über bauliche Maßnahmen und in Personalfragen zu treffen. Nach der Beschlussfassung legt er die Planungsrechnung und die Jahresrechnung öffentlich aus.
Der neue Verwaltungsrat wurde im November 2022 für die Legislaturperiode bis zur Neuwahl im kommenden Jahr gewählt. Die einzelnen Mitglieder vertreten dabei in der Regel unterschiedliche Sachgebiete. Als Verwaltungsratsvorsitzender ist der Pfarrer qua Amt Dienstvorgesetzter für alle Beschäftigten der Kirchengemeinde.
Die Sitzungen des Verwaltungsrates sind nicht öffentlich.